Allgemeine Geschäftsbedingungen

der ADMAN werbeagentur – Grill & Partner KG

Stand: Jänner 2013


1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1 Die ADMAN werbeagentur – Grill & Partner KG (im Folgenden “ADMAN“) erbringt ihre Leistungen
ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen von ADMAN und dem Kunden, selbst wenn nicht aus-
drücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von
diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie
von ADMAN schriftlich bestätigt werden.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern
nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Die AGB des Kunden widersprechen
ADMAN ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen die AGB des Kunden durch ADMAN bedarf es nicht.

1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der
Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des
Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt
dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen
Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn
und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6 Die Angebote von ADMAN sind freibleibend und unverbindlich.

1.7 Ergänzend gelten die Messebedingungen der Reed Messe Wien sowie Reed Messe Salzburg
(zu finden unter http://www.messe.at/unternehmen/impressum.html).

2. Definition der Kooperation mit Reed Elsevier in Österreich

2.1 ADMAN ist exklusiv für die Agenden im Zusammenhang mit der Entwicklung und dem Vertrieb
von Werbeaktivitäten für Aussteller und Nicht-Aussteller, sogenannte Value-Added-Services, im
Rahmen von Veranstaltungen, die von Reed Messe Wien GmbH und Reed Messe Salzburg GmbH
organisiert werden, zuständig.

2.2 Value-Added-Services (nachstehend “Produkte“) im Sinne dieses Vertrages umfassen etwa:

• Werbeaktivitäten von Ausstellern auf dem Gelände des jeweiligen Veranstaltungsortes, die über
die Buchung des Messestandes und die werblichen Aktivitäten auf dem Messestand hinausgehen,
so zum Beispiel die Nutzung von Ausstellungs- und Werbeflächen am Areal, Promotionsaktivitäten,
Werbemaßnahmen von Aussteller(gruppen) (zB: Folder, Gemeinschaftsanzeigen,...), etc.

• Value-Added-Services umfassen die Organisation und den Verkauf von Werbeeinschaltungen in
Printprodukten, die im Rahmen der Messe unentgeltlich abgegeben werden (zB: Orientierungsmedien,
Messezeitungen, etc.)

2.3 Transparente, Firmenschilder, Werbeaufschriften und sonstiges Werbematerial dürfen außerhalb
des Ausstellungsstandes nicht angebracht oder verteilt werden. Zudem dürfen Werbeträger am
Stand nicht in die Gänge hineinragen und die Höhe von 250 cm nicht überschreiten. Die Anbringung
von Werbetafeln, Plakaten oder sonstigem Werbematerial bzw. die Verteilung von Werbematerial
und das Durchführen einer Promotion außerhalb des Standes ist nur nach gesonderter
Vereinbarung mit ADMAN gegen gesonderte Verrechnung erlaubt. Bei unlauterem Wettbewerb
gegenüber anderen Ausstellern ist ADMAN sowie der Veranstalter berechtigt, den Stand sofort zu
schließen, wobei in diesem Fall eine Herabsetzung der Standmiete und sonstiger Kosten ausgeschlossen
ist. Das Anbringen oder Ablegen von Werbematerial auf den Parkplätzen sowie den dort
abgestellten PKW ist zu jeder Zeit und in jeder Form verboten. Ausnahmen können von ADMAN erteilt werden.

3. Bestellungen

Eine Bestellung kann schriftlich (per Fax, E-Mail, Brief o.ä.) oder mündlich erfolgen. Diese Bestellung ist
für den Aussteller erst dann ein rechtsverbindliches und unwiderrufliches Anbot, wenn er eine schriftliche
Auftragsbestätigung zugestellt bekommt. Eine Zustellung per E-Mail an die bei der Messe-Anmeldung
angegebene E-Mailadresse ist ausreichend, auch wenn deren Erhalt nicht bestätigt wird.
Bestellungen mit Vorbehalt sind gegenstandslos. Streichungen, Ergänzungen und Abänderungen im Bestellformular
und in den AGB sind unwirksam. Mit Abgabe der Bestellungen werden vom Aussteller die
Messebedingungen der Reed Messe Wien sowie Reed Messe Salzburg (zu finden unter
http://www.messe.at/unternehmen/impressum.html) vollinhaltlich anerkannt.

4. Zulassung

ADMAN ist nicht verpflichtet, die Bestellung anzunehmen. Über die Erfüllung von Bestellungen von
Ausstellern und Nicht-Ausstellern entscheidet ausschließlich ADMAN. ADMAN behält sich vor, Bestellungen
ohne Begründung jederzeit abzulehnen. Die Annahme der Bestellung erfolgt durch Übersendung einer
Auftragsbestätigung.

Nicht-Aussteller können unter bestimmten Voraussetzungen auch VAS-Produkte bestellen. Die Zulassung
bedarf in jedem Fall der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von ADMAN.

Bestellungen, auch bestätigte, die von Nicht-Ausstellern erfolgt sind, können jederzeit ohne Angabe von
Gründen von ADMAN storniert werden. Ein Schadenersatzanspruch des Bestellers ist in jeder Form unmöglich.

5. Zurückziehung der Bestellung

Bei Stornierung (Zurückziehung) der bestätigten Bestellung hat der Aussteller an ADMAN folgende
Stornogebühren zu bezahlen: Bis 4 Wochen vor Messebeginn 40% des bestätigten Betrages, danach
100% des bestätigten Betrages (jeweils zuzüglich Steuern, Abgaben und sonstiger Nebenkosten). Die
Stornogebühr ist als pauschalierter Schadenersatz unabhängig von einem Verschulden zu bezahlen, wobei
der Aussteller auf eine Minderung des Schadenersatzanspruches, insbesondere auf das richterliche
Mäßigungsrecht aus welchen Gründen immer, auch aus dem Titel der Vorteilsausgleichung, verzichtet.
Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass die Stornogebühren auch zu bezahlen sind, sollte es ADMAN
gelingen, die Werbemöglichkeit an einen Dritten zu verkaufen. Die Geltendmachung eines Schadensersatzes,
welcher über die vereinbarten Stornogebühren hinausgeht, bleibt davon unberührt.

6. Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen

Auf Grund der bestätigten Bestellung (Auftragsbestätigung) erhält der Besteller eine Rechnung, die spätestens
eine Woche vor Beginn der Veranstaltung in voller Höhe ohne jeden Abzug zu begleichen ist.
Nach diesem Termin ausgestellte Rechnungen sind sofort fällig. Die termingerechte Zahlung der Rechnung
ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen. Ist der Rechnungsbetrag nicht bis zum
Fälligkeitstag bei ADMAN eingelangt, steht es der Agentur ohne weitere Ankündigung frei, über das
VAS-Produkt frei zu verfügen. In diesem Fall kommt der Punkt 4. dieser Messebedingungen sinngemäß
zur Anwendung.

Beanstandungen der Rechnung sind innerhalb von acht Tagen nach Erhalt vorzunehmen. Nach diesem
Zeitpunkt gilt die Rechnung als genehmigt. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Beanstandungen sind
unwirksam. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden 12% Zinsen p.A. ab Fälligkeit sowie EUR 15,–
zuzüglich USt. je Mahnschreiben vereinbart. Der Aussteller ist nicht berechtigt, wegen Gegenforderungen
welcher Art auch immer die Zahlung fälliger Rechnungen zurückzubehalten, die Zahlung zu verweigern oder
dagegen aufzurechnen.

Die Rechnung wird gemäß geltendem österreichischen Recht elektronisch an die E-Mailadresse des
Bestellers gesandt. Ist der Besteller gegen eine derartige Zustellung, so ist dies innerhalb von acht Tagen
ADMAN bekannt zu geben, andernfalls gilt diese Zustellungsart als akzeptiert.

Der Adressat der Auftragsbestätigung gilt als Rechnungsadresse. Beanstandungen sind innerhalb von
acht Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung vorzunehmen. Nach diesem Zeitpunkt gilt die Rechnungsadresse
als genehmigt. Für nachträglich umgeschriebene Rechnungen wird ein Unkostenbeitrag
von EUR 10,– + 20% USt. vereinbart.

Sämtliche Steuern, Gebühren und Abgaben, insbesondere Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des Ausstellers.
Sämtliche angegebenen Preise sind Nettopreise, ausgenommen Steuern, Gebühren und Abgaben.

7. Höhere Gewalt, wichtige Gründe

Kann die Veranstaltung der Reed Messe Wien GmbH oder der Reed Messe Salzburg GmbH aufgrund
höherer Gewalt, Streik, politischer Ereignisse oder sonstiger wichtiger Gründe nicht durchgeführt werden,
sind Schadenersatzansprüche des Bestellers gegenüber ADMAN welcher Art auch immer ausgeschlossen.
Von der Nichtdurchführung der Messe hat ADMAN den Aussteller unverzüglich zu informieren.

8. Ausweise für Werbemittelverteilung oder Promotion

Jeder Besteller einer Lizenz zur Verteilung von Werbemitteln oder zur Durchführung einer Promotion
erhält pro georderter und bezahlter Lizenz einen Ausweis. Dieser Ausweis ist von den werbeaktiven
Personen sichtbar zu tragen und auf Aufforderung zu zeigen. Der Ausweis berechtigt auch zum kostenlosen
Eintritt zu der gebuchten Veranstaltung und ist übertragbar. Eine missbräuchliche Verwendung
kann zum Entzug des Ausweises führen; Schadenersatzansprüche des Bestellers gegenüber ADMAN
welcher Art auch immer sind ausgeschlossen.

9. Haftung und Schadenersatz

ADMAN übernimmt keinerlei Haftung bei Abhandenkommen oder Beschädigung der vom Besteller
eingebrachten bzw. zurückgelassenen Werbemittel und Werbeträger. ADMAN ist nicht zum Abschluss
irgendwelcher Versicherungen verpflichtet. ADMAN ist klag- und schadlos zu halten. In der Auf- bzw.
Abbauzeit hat jeder Besteller eine erhöhte Sorgfaltspflicht für die Sicherheit seiner Güter. Wertvolle
und leicht bewegliche Ausstellungsgegenstände sowie Werbeträger sind außerhalb der Messeöffnungszeiten
(insbesondere nachts) vom zugewiesenen Platz zu entfernen und vom Besteller selbst auf eigenes
Risiko zu verwahren. ADMAN nimmt für den Besteller bestimmte Sendungen nicht in Empfang und
haftet nicht für eventuelle Verluste, unrichtige oder verspätete Zustellung.

ADMAN haftet nicht für Vermögens-, Gesundheits- oder sonstige Schäden welcher Art auch immer,
die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung oder Abwicklung einer Werbeleistung dem
Besteller selbst, dessen Bediensteten oder dritten Personen aus welchem Grund auch immer entstehen.
ADMAN haftet nicht für entgangenen Gewinn. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die
durch ADMAN oder dessen vertretungsbefugte Bedienstete vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet
wurden. Es obliegt dem Geschädigten, diese Voraussetzungen zu beweisen. Etwaige Ansprüche des
Bestellers sind ADMAN sofort schriftlich zu melden, widrigenfalls sie als verwirkt gelten.

Für fehlerhafte Einschaltungen oder Eintragungen in von ADMAN organisierten Drucksorten oder
elektronische Medien wird keinerlei Haftung übernommen (Druckfehler, Formfehler, Nichteinschaltung, etc.).

10. Schriftlichkeit, Gewohnheitsrecht

Abänderungen, Ergänzungen und Zusätze bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von
der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Aus vorausgehenden Veranstaltungen bzw.
Verträgen kann der Besteller kein Recht, welcher Art auch immer, ableiten.

11. Allgemeine Bestimmungen, Gerichtsstand und Erfüllungsort

Es kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für
beide Teile Wien. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestim-
mungen nicht. Der Vertrag wird deshalb nicht aufgelöst. Weitere Bestandteile der Bedingungen sind die
Messebedingungen der Reed Messe Wien sowie Reed Messe Salzburg (zu finden unter
http://www.messe.at/unternehmen/impressum.html).


ADMAN werbeagentur
Grill & Partner KG
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